Details zu den Abverkaufsfristen für die Ausnahmezulassungen
Diese soll den Abverkauf sowie die berufliche und gewerbliche Verwendung der entsprechenden Lagerbestände ermöglichen. Die Herstellung oder der Import von Desinfektionsmitteln basierend auf den beiden Allgemeinverfügungen vom 28.2.2020 und 9.4.2020 ist somit nach dem 31. August 2020 nicht mehr möglich. Die Lagerbestände dürfen bis zum 28.