FAQ Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel
März 2020 durch eine Allgemeinverfügung kurzfristig eine Ausnahmezulassung nach Artikel 55 Abs. 1 der Biozidverordnung erlassen, so dass Apotheken und der pharmazeutischen Industrie die Herstellung von zusätzlichem Desinfektionsmittel aus 2-Propanol