BAuA: Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel ...
Die Ausnahmeregelung gilt befristet bis zum 31.08.2020. Somit dürfen Apotheker und die pharmazeutische Industrie nun Isopropanol-basierte Händedesinfektionsmittel ohne Zulassung herstellen, um der Knappheit an Desinfektionsmitteln entgegenzuwirken.